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Hintergrund
Infos zum RiotRex- Solisampler (zusammengeklaut
von www.soligruppe.de
[Stand
11/ 2005]):
Bereits im Jahr 2003 war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraf 129a gescheitert. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg musste Carsten S., den damaligen Mitangeklagten von Daniel W., freisprechen. Ein weiterer Angeklagter, Marco H., wurde in einem Revisionsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Beide Antifaschisten sitzen jedoch bereits seit mehreren Monaten in Beugehaft, da sie sich weigern, im jetzigen Prozess gegen Daniel W. auszusagen. Zudem wurden insgesamt 14 Freunde, Freundinnen und Verwandte des Angeklagten mit Beugehaft bedroht, sollten sie ihr Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen. Schon die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten mit demokratischer Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts zu tun. So erpressten die ermittelnden Beamten die Aussage eines Antifaschisten, indem sie im drohten, ihn in Fesseln seinem schwer herzkranken Großvater vorzuführen und diesem von seiner Homosexualität zu berichten. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung (§129a StGB) dient in erster Linie der Ausforschung und
Verunsicherung der politischen Linken und nicht der konkreten Strafverfolgung.
Die eindeutige Mehrheit (99,5%) aller nach §129a angestrengten Ermittlungsverfahren
richteten sich gegen die politische Linke. Nur 2,8 % dieser Verfahren
führten zu einer Verurteilung. Das Sonderrechtssystem des §129a
gibt den Ermittlungsbehörden aber umfassende Wer den beiden Beugehäftlingen Soli-Post etc. zukommen lassen will, hier die Adresse der Beiden: Marco Heinrichs bzw. Carsten Schulze Post ist unheimlich wichtig und kann den Gefangenen wahnsinnig helfen den tristen Alltag im Knast zu durchbrechen oder zu verkürzen. Weitere Infos und den aktuellen Stand der Dinge erfahrt ihr auf www.soligruppe.de
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